Waldviertler-Ballooning

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

Die Firma Waldviertler Ballooning, mit Sitz in 3532 Rastenfeld Peygarten 181 ist ein vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als oberste Zivilluftfahrtbehörde bewilligtes Unternehmen zur Durchführung gewerbsmäßiger Ballonfahrten.

Gutscheine

Der erworbene Gutschein ist 2 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig und ist vor der Fahrt gegen ein Ticket einzulösen, eine Verlängerung der Gültigkeit kann nur mit Genehmigung von der Firma Waldviertler Ballooning erfolgen, der Gutschein kann nicht in Bar ausbezahlt werden.

Keine Ballonfahrt ohne Gutscheinabgabe oder Barzahlung vor dem Start.

Fahrtanmeldung

Wenn der Andrang groß ist bzw. das Wetter längere Zeit schlecht war, kann es zu entsprechenden Wartezeiten kommen und es können mehrere Wochen vergehen, besonders dann, wenn Ihnen die Fahrt nur am Wochenende möglich ist. Um bald an der Reihe zu sein, empfehlen wir Ihnen, nach Möglichkeit auf Wochentage auszuweichen, an denen die Wartezeiten meistens kurz sind. Für einen eventuellen Wunschtermin ist daher eine rechtzeitige Terminvereinbarung unbedingt erforderlich.

Nichteinhaltung eines Termins: Wenn Sie nach einer fixen Terminvereinbarung verhindert sind, muss Ihre Absage mindestens 2 volle Arbeitstage vorher (z.B. Absage für Sonntag 08:00 Uhr = Mitteilung Donnerstag 08:00 Uhr) erfolgen – ansonsten verfällt Ihr Gutschein. Natürlich kann bei Verhinderung eine Ersatzperson (welche etwa gleich schwer ist) an der Fahrt teilnehmen, wenn Sie uns dies zumindest 3 Stunden vor der Fahrt mitteilen. Ebenfalls verfällt der Gutschein, wenn Sie zum vereinbarten Termin nicht am Treffpunkt erscheinen.

Ihr selbst gewählter Startplatz

Der Startplatz muss eine befahrbare, trockene und (fast) ebene Wiese sein, Mindestmaß 50 x 50 Meter.

Es dürfen keine Teile in der Wiese liegen die die Hülle beschädigen können. Der Startplatz muss frei von Hindernissen wie Häuser, Tieren ( Kühe, Pferde ) Bäume und insbesonders Leitungen sein.

Ein Mindestabstand von 150 Meter zu stark befahrenen Straßen, Eisenbahn und Stromleitungen ist einzuhalten.

Die schriftliche oder mündliche Genehmigung des Grundstückeigentümers muss eingeholt werden.

Es ist ratsam eine Wiese in einer Senke zu bevorzugen, je ruhiger der Wind desto sicherer der Ballonstart.

Beförderungsbedingungen

  1. Mit der Bezahlung des vereinbarten Tarifs haben Sie mit dem Luftfahrtunternehmen Thomas Stauderer Waldviertler Ballooning 3532 Rastenfeld Peygarten 181 einen Beförderungsvertrag abgeschlossen, der Sie zu einer Fahrt mit einem Heißluftballon berechtigt. Tickets werden kurz vor dem Start ausgestellt. Vorher erworbene Gutscheine sind gegen ein Ticket einzulösen. Gutscheine sind ab der Ausstellung 2 Jahre gültig. Eine Barablöse eines Tickets oder Gutschein ist nicht möglich.

  2. Voraussetzung für eine Ballonfahrt ist eine rechtzeitige Terminvereinbarung, wobei der Kunde seinen Wunschtermin mitteilt. Die Ballonfahrt wird nur dann durchgeführt, wenn die Wetterbedingungen gefahrlos Start, Fahrt und Landung zulassen, die Entscheidung trifft der Pilot des Ballon. Sollte die Fahrt aus witterungstechnischen Gründen nicht durchführbar sein, wird ein neuer Termin vereinbart.
  3. Jeder Passagier ist während der gesamten Ballonfahrt versichert. Das Beförderungsunternehmen haftet nach der für den gewerblichen Luftverkehr geltenden Haftungsordnung des Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Zusatzprotokolls, und nach den in Österreich für die gewerbliche Personenbeförderung gesetzlich Festgelegten Haftungshöchstsumme. Die Haftungsordnung findet auf alle Fahrten Anwendung ,auch wenn diese Nicht international im Sinne des Abkommen sind.

  4. Das Unternehmen hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungshöchstsumme von € 3.000.000,00 für Personen-und Sachschäden zusammen abgeschlossen, weiters eine Fluggast-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungshöchstsumme für Personenschaden € 250.000.00 und für Gebäckschaden € 1.131.00.

  5. Der Passagier ist verpflichtet, am Start-und Landeplatz, beim Ein-und Aussteigen und während der gesamten Fahrt den Anweisungen des Piloten und der Crew Folge zu leisten. Vorgesehene Fahrtrouten, Landeplätze und Fahrtzeiten können jederzeit, insbesonders aus Sicherheitsgründen oder aus operationellen Gründen abgeändert oder verkürzt werden, ohne das dem Passagier hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht.

  6. Die Mitnahme von gefährlichen Güter (JAR-OPS1.080) sowie Waffen und Kampfmitteln (JAROPS1.065) ist verboten.
  7. Es besteht Rauchverbot im Korb und 50 Meter im Umkreis vom Ballon und Ballonanhänger, wo Gasflaschen geladen sind. Dies gilt auch schon beim Treffpunkt, beim Abladen sowie nach der Landung und dem anschließenden Aufladen des Ballons, der Passagier ist dafür Verantwortlich dass auch seine Begleitpersonen dies einhalten.

  8. Es dürfen keine Gläser und Flaschen im Ballonkorb mitgeführt werden. Das Abwerfen von Gegenständen aller Art ist gesetzlich verboten. Das Berühren von Steuerleinen und Gasflaschen ist verboten. Gepäckstücke dürfen nur an den vorgesehenen Plätzen verwahrt werden. Für die Landung sind die im Korb verhandenen Haltegriffe zu verwenden, die Fußstellung muss schulterbreit mit leicht abgewinkelten Knien sein, damit ein Abfedern möglich ist. Es dürfen keine Körperteile aus dem Korb ragen, der Korb darf erst nach Anweisung des Piloten verlassen werden.

  9. Ballonpassagiere müssen in guter physischer und psychischer Verfassung sein. Voraussetzung sind zumindest 3 Stunden stehen, sich mit beiden Händen halten und in die Knie gehen können. Jede Krankheit, Operationen oder sonstige körperliche Einschränkungen, die bei einem raschen Steigen und Sinken oder bei einem längeren Aufenthalt in 2000m (Alpenfahrt 3500m) zu einer Gefährdung ihrer Gesundheit führen, dürfen nicht befördert werden. Bei der Landung kann nach dem Aufsetzen am Boden der Ballonkorb umkippen und andere Passagieren mit ihrem Gewicht auf ihren Körper drücken. Die vertikale Energie bei der Landung ist normalerweise mit einem Sprung vom Tisch zu vergleichen. Um kein unnötiges Risiko einzugehen, werden schwangere Frauen und unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmittel stehende Personen nicht befördert. Der Passagier bestätigt seine uneingeschränkte Flugtauglichkeit, falls Zweifel bestehen klären Sie diese bitte vor dem Start mit ihrem Arzt.

  10. Kinder werden ab 10 Jahre befördert, mit einer erwachsenen Begleitperson und einer Körpergröße ab 130cm.

  11. Der Passagier hat die Anforderungen von Punkt 5-10 zu erfüllen, ansonsten ist der Pilot und das Luftfahrtunternehmen im jeden Fall schadlos zu halten. Dies gilt insbesondere gegenüber Schadenersatz-und Haftungsansprüchen sowie Schmerzensgeldforderungen.