Die Firma Waldviertler Ballooning, mit Sitz in 3532 Rastenfeld Peygarten 181 ist ein vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als oberste Zivilluftfahrtbehörde bewilligtes Unternehmen zur Durchführung gewerbsmäßiger Ballonfahrten.
Der erworbene Gutschein ist 2 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig und ist vor der Fahrt gegen ein Ticket einzulösen, eine Verlängerung der Gültigkeit kann nur mit Genehmigung von der Firma Waldviertler Ballooning erfolgen, der Gutschein kann nicht in Bar ausbezahlt werden.
Keine Ballonfahrt ohne Gutscheinabgabe oder Barzahlung vor dem Start.
Wenn der Andrang groß ist bzw. das Wetter längere Zeit schlecht war, kann es zu entsprechenden Wartezeiten kommen und es können mehrere Wochen vergehen, besonders dann, wenn Ihnen die Fahrt nur am Wochenende möglich ist. Um bald an der Reihe zu sein, empfehlen wir Ihnen, nach Möglichkeit auf Wochentage auszuweichen, an denen die Wartezeiten meistens kurz sind. Für einen eventuellen Wunschtermin ist daher eine rechtzeitige Terminvereinbarung unbedingt erforderlich.
Nichteinhaltung eines Termins: Wenn Sie nach einer fixen Terminvereinbarung verhindert sind, muss Ihre Absage mindestens 2 volle Arbeitstage vorher (z.B. Absage für Sonntag 08:00 Uhr = Mitteilung Donnerstag 08:00 Uhr) erfolgen – ansonsten verfällt Ihr Gutschein. Natürlich kann bei Verhinderung eine Ersatzperson (welche etwa gleich schwer ist) an der Fahrt teilnehmen, wenn Sie uns dies zumindest 3 Stunden vor der Fahrt mitteilen. Ebenfalls verfällt der Gutschein, wenn Sie zum vereinbarten Termin nicht am Treffpunkt erscheinen.
Der Startplatz muss eine befahrbare, trockene und (fast) ebene Wiese sein, Mindestmaß 50 x 50 Meter.
Es dürfen keine Teile in der Wiese liegen die die Hülle beschädigen können. Der Startplatz muss frei von Hindernissen wie Häuser, Tieren ( Kühe, Pferde ) Bäume und insbesonders Leitungen sein.
Ein Mindestabstand von 150 Meter zu stark befahrenen Straßen, Eisenbahn und Stromleitungen ist einzuhalten.
Die schriftliche oder mündliche Genehmigung des Grundstückeigentümers muss eingeholt werden.
Es ist ratsam eine Wiese in einer Senke zu bevorzugen, je ruhiger der Wind desto sicherer der Ballonstart.